Einige Autohersteller geben auf Neuwagen bis zu sieben Jahren Garantie. Das ist aber nicht die Regel, denn meist gewähren die Hersteller nur zwei bis drei Jahre Garantiezeit. Damit in der Garantiezeit aber tatsächlich der Hersteller für entstandene Schäden aufkommt, müssen die vorgeschriebenen Service-Intervalle genau eingehalten werden. Wer die Pflege seines Service-Heftes schleifen lässt, der geht ein hohes Risiko ein. Wann der Service fällig ist und was Sie außerdem beachten müssen, erklärt AUTO BILD hier.
Um Schäden am Wagen vorzubeugen, müssen in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt und Verschleißteile erneuert werden. Wann für das Auto Inspektion und zum Beispiel Ölwechselanstehen, verrät bei modernen Modellen die Service-Anzeige – und zwar lange bevor der eigentliche Termin ansteht. So hat man genügend Zeit, sich einen Termin in der Werkstatt zu organisieren. Die Inspektionsintervalle zu überschreiten, sollte man vermeiden. Denn eine Nachfrage von AUTO BILD bei allen namhaften Herstellern hat ergeben: Die Toleranz bei nicht eingehalten Service-Terminen ist gering. Sollte also ein Schaden auftreten und der letzte Service verschlafen worden sein, übernimmt der Hersteller selten die Kosten für die Reparatur. Und das muss er auch nicht zwingend, schließlich hat der Autofahrer keinen Rechtsanspruch auf die freiwillige Garantie. Hier zahlt der Hersteller nur auf Kulanz. Anders sieht es aus, wenn der Schaden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit auftritt. Im ersten halben Jahr nach dem Autokauf gibt es meist problemlos Geld. Doch schon danach wird es kompliziert. Denn ab dann gilt die sogenannte Beweislastumkehr – und der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung des Autos vorlag. Das wird schwer. Daher ist man hier fast immer auf die Kulanz angewiesen.
Wo Sie den erforderlichen Service durchführen lassen, ist indes Ihnen überlassen. Es muss also keine Vertragswerkstatt sein. Wichtig ist nur, dass die Werkstatt die vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten durchführt, alle erforderlichen Teile prüft und bei Bedarf ersetzt. Deren Qualität ist zwar vorgegeben, der Hersteller allerdings nicht. Prinzipiell könnten Sie die Verschleißteile also auch im Zubehörhandel kaufen und zur Inspektion mitbringen. Doch hier stellen sich Werkstätten fast immer quer, verdienen sie doch zusätzlich an den verbauten Teilen. Bei einem späteren Wiederverkauf des Wagens könnte es Ihnen von potenziellen Käufern angekreidet werden, dass der Wagen nicht in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Allerdings geben hier oft irrationale Beweggründe den Ausschlag. Besonders bei Modellen, denen man "besondere Fürsorge" zuteilwerden lassen will, wird viel Wert darauf gelegt. Der Erlös eines gebrauchten Porsche etwa sinkt spürbar, wenn er nicht regelmäßig im Porschezentrum gecheckt wurde und das im Serviceheft belegt ist.
Natürlich dauert so eine umfangreiche Inspektion ein paar Stunden. Wer währenddessen auf einen Ersatzwagen hofft, wird allerdings oft enttäuscht. Längst nicht jeder Hersteller bietet diesen Service an. Opel stellt einen, VW hingegen nur gegen Bezahlung. Kostenlos gibt es diesen Service allerdings auch bei einigen freien Werkstatt-Ketten.
Elektrik / Ausstattung: u.a. Beleuchtungsanlage, Prüfung der Sicherheitsgurte / Airbags, Kontrollleuchten-Check
Motor: u.a. Prüfung auf Undichtigkeiten, Füllstand Öl, Abgasanlage
Getriebe: u.a. Ölstand von Schalt- und Achsgetrieben, Kupplung, Gelenkschutzhüllen
Bremsen: u.a. Bremsscheiben und -beläge, Bremsleitungen, Füllstand Bremsflüssigkeit
Lenkung: u.a. Hydrauliköl der Servolenkung, Inspektion von Hydraulikpumpe und Lenkgetriebe, Spurstangen justieren
Karosserie: u.a. Scharniere und Schlösser fetten, Reifen und Räder prüfen, Wechsel der Filter von Heizungs- und Klimaanlage
Was kostet eine Kfz-Inspektion?
Zu den Kosten der großen Inspektion lassen sich keine präzisen Angaben machen, da der Verschleiß, die Fahrgewohnheiten sowie die Werkstattkosten stets unterschiedlich ausfallen. Einen Kostenvoranschlag können die Fachmänner nennen, wenn das Fahrzeug vor Ort inspiziert wurde und man bestimmen kann, was gemacht werden muss. Meist sind es zwischen 350 und 850 Euro. Bei einer kleinen Inspektion kann die Rechnung bis 300 Euro betragen, aber auch dies sollte man vorher mit der Werkstatt individuell abklären.
Die Werkstatt darf nicht einfach jeden Defekt, der festgestellt wird, ohne Nachfrage reparieren. Jede Reparatur muss mit dem Kunden abgesprochen werden. Geben Sie deshalb keinen Pauschalauftrag ("Machen Sie, was Sie für richtig halten"), sondern legen Sie genau fest, was gemacht werden soll. Bestehen Sie auf einem Rückruf, bevor eine nicht vereinbarte Arbeit ausgeführt wird. Ausnahme: Sicherheitsrelevante Teile darf die Werkstatt ohne Rückfrage austauschen. Die Frage, was die Inspektion kosten wird, lässt sich im Vorfeld mit einem Kostenvoranschlag grob beantworten. Rechtlich handelt es sich dabei um eine "unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten". Der Kostenvoranschlag darf zwar überschritten werden, doch bei mehr als 20 Prozent entscheiden Gerichte meist zugunsten des Kunden, der die Mehrkosten dann nicht bezahlen muss. Voraussetzung: Die Werkstatt hat ihn nicht über die drohende Überschreitung informiert und keine Zustimmung eingeholt. Anders sieht es bei verbindlichen Kostenvoranschlägen aus, den sogenannten Festpreisen.
Haarig wird es, wenn auf der Inspektionsrechnung Arbeiten berechnet werden, die überhaupt nicht durchgeführt wurden. Das sollten Sie möglichst sofort beanstanden und auf einer Korrektur der Rechnung bestehen, denn später wird der Nachweis schwierig. Aber Vorsicht: Erheben Sie nicht leichtfertig den Vorwurf des Betrugs. Jeder kann Fehler machen, und die Werkstatt wird sich im Zweifel genau darauf berufen. Der Vorwurf des gezielten Betrugs ließe sich nur erheben, wenn reihenweise Kunden auf ähnliche Weise von der Werkstatt abkassiert wurden.
Wer hilft bei einem Streit zwischen Werkstatt und Kunden?
Wegen einer zu hohen Rechnung oder verschwiegenen Mängeln nach dem Kauf müssen Autobesitzer nicht zwingend vor Gericht ziehen. Kostenlos lassen sich Differenzen bezüglich eines Fahrzeuges, wie beispielsweise Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen, ohne gerichtliche Auseinandersetzungen über eine Schiedsstelle regeln. Schiedsstellen arbeiten kostenlos und sind vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei den Handwerkskammern eingerichtet, um Streitfälle auf Antrag des Kunden zu prüfen. Schiedsstellen sind mit einem zum Richteramt befähigten Juristen besetzt. Dazu kommen öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige (DAT) und Prüfer von TÜV, DEKRA oder GTÜ. Jeder Fall wird nur einmal verhandelt. Kunden können gegen die Entscheidung der Schiedsstelle klagen, die Werkstätten müssen sie akzeptieren. Wo eine Schiedsstelle in Ihrer Nähe ist, finden Sie beispielsweise auch auf der Homepage des Deutschen Kraftfahrzeugbetriebes. Exemplarisch haben wir hier einige Schiedsstellen aufgelistet.